So teilt es Oberstaatsanwalt Thomas Büttinghaus auf RZ-Anfrage hin mit. Zuvor hatte der „Cochemer Wochenspiegel“ berichtet, der über das besagte Dachfenster erreichbare Notausstieg sei weder mit einer ausreichenden Absturzsicherung versehen gewesen, noch habe es für denselben eine Baugenehmigung gegeben.
So trug sich der Unfall nach derzeitigem Ermittlungsstand zu
Das Geschehen in der Nacht zum Allerheiligentag gibt die Staatsanwaltschaft Koblenz momentan wie folgt wieder: „Am 1. November 2022 kam es gegen 1 Uhr anlässlich einer Geburtstags- und Halloweenfeier in einem Jugendraum in Ernst zu einem mutmaßlichen Unfallgeschehen, bei dem eine 20-jährige junge Frau aus noch nicht abschließend geklärter Ursache und nach derzeitigem Kenntnisstand ohne Fremdeinwirkung von einem in einem Fenster eingerichteten und mit Trittblechen versehenen Notausstieg mehrere Meter tief in einen Innenhof stürzte.“ Weiter heißt es: „Die Geschädigte zog sich hierbei schwere Verletzungen zu.“
Zum aktuellen Gesundheitszustand der Betroffenen macht die Staatsanwaltschaft – auch mit Blick auf deren zu schützende Persönlichkeitsrechte – derzeit keine weiterführenden Angaben. Dem Bericht des Cochemer Wochenspiegels ist indes zu entnehmen, dass die junge Frau infolge des Sturzes vermutlich bleibende gesundheitliche Schäden erlitten hat. Der Notausstieg des Ernster Jugendraum, welcher sich im Dachgeschoss der ehemaligen Schule befindet, ist nach Darstellung des „Wochenspiegels“ offenbar nicht nur ohne Baugenehmigung errichtet worden.
Die in diesem Zusammenhang veranlassten Ermittlungen dauern noch an.
Staatsanwaltschaft Koblenz
Dem Blatt zufolge gab es auch keine offizielle Abnahme desselben durch die Bauabteilung der Kreisverwaltung Cochem-Zell. Zu diesen beiden Punkten teilte die Staatsanwaltschaft Koblenz der RZ auf Nachfrage hin nichts mit. Von dort heißt es nur, man habe zur Klärung der Geschehensabläufe ein bislang gegen unbekannt gerichtetes Ermittlungsverfahren eingeleitet. „Die in diesem Zusammenhang veranlassten Ermittlungen dauern noch an.“ Genug zu klären gibt es allemal.