20-jährige Frau erleidet schwere Verletzungen - Staatsanwaltschaft ermittelt wegen möglicher fahrlässiger Körperverletzung : In Ernst von Dach gestürzt: Wer hat Schuld?
20-jährige Frau erleidet schwere Verletzungen - Staatsanwaltschaft ermittelt wegen möglicher fahrlässiger Körperverletzung
Über den Notausstieg am Ernster Jugendraum ist die 20-Jährige aus noch ungeklärten Gründen mehrere Meter in den Innenhof gestürzt. Foto: Kevin Rühle Kevin Ruehle
Gegen 1 Uhr am 1. November dieses Jahres stürzte eine junge Frau aus einem Dachgeschossfenster des Jugendraumes in Ernst. Dabei zog sich die 20-Jährige schwere Verletzungen. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft Koblenz „wegen des in Betracht kommenden Anfangsverdachts einer – möglicherweise durch Unterlassen begangenen – fahrlässigen Körperverletzung“.
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So teilt es Oberstaatsanwalt Thomas Büttinghaus auf RZ-Anfrage hin mit. Zuvor hatte der „Cochemer Wochenspiegel“ berichtet, der über das besagte Dachfenster erreichbare Notausstieg sei weder mit einer ausreichenden Absturzsicherung versehen gewesen, noch habe es für denselben eine Baugenehmigung gegeben.