Entschädigungen möglich
Bahn-Odyssee Eller – Trier: Diese Fahrgastrechte gelten
Mit der Bahn erlebte ein Moselaner jüngst eine Odyssee von Eller bis nach Trier. Die Reise dauerte fünf Stunden und nicht, wie r
Mit der Bahn erlebte ein Moselaner jüngst eine Odyssee von Eller bis nach Trier. Die Reise dauerte fünf Stunden und nicht, wie regulär, eine Stunde. Welche Fahrgastrechte greifen in so einem Fall?
Armin Weigel/dpa

Ein Student aus Ediger-Eller erlebte kürzlich an einem Sonntagabend eine unerfreulich irre Bahnfahrt bis nach Trier. Sie dauerte satte fünf Stunden. Doch stünde dem Mann eine Entschädigung zu? Wenn ja, in welcher Höhe? Wir haben nachgehakt.

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Ein Student aus Ediger-Eller stieg in seinem Heimatdorf vor Kurzem in eine Regionalbahn nach Trier. Statt rund einer Stunde, wie fahrplanmäßig vorgesehen, benötigte er rund fünf Stunden – wie schätzungsweise mehr als 60 weitere Reisende. In einem solchen Fall greifen „auch die Fahrgastrechte“, teilte die Bahn unserer Redaktion im Nachgang zu dem Geschehen unter anderem.

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