In Siegen muss trotz des knappen Ausgangs der Bürgermeister-Stichwahl nicht neu ausgezählt werden. Das habe der Wahlausschuss nach dreitägiger Prüfung entschieden, teilte eine Sprecherin der Stadt mit.
Der 28-Jährige Tristan Vitt (SPD) ist damit neuer Bürgermeister. Er gewann mit nur sieben Stimmen Vorsprung oder 50,01 Prozent (14.687 Stimmen) vor dem bisherigen Amtsinhaber Steffen Mues (CDU), der auf 49,99 Prozent (14.680 Stimmen) kam. Der 60-jährige Mues führte zuvor 18 Jahre lang die Geschicke der Krönchenstadt. Nach dem ersten Wahlgang hatte er noch gut 13 Prozentpunkte vor seinem Konkurrenten gelegen. Mit Vitt übernimmt erstmals seit Einführung der Bürgermeister-Direktwahlen in Nordhein-Westfalen 1999 ein Sozialdemokrat die Amtsgeschäfte.
Wahlunterlagen akribisch geprüft
Seit Montag waren Niederschriften aus den Wahllokalen akribisch geprüft und Stichproben nachgezählt worden. Der Abstand von zunächst zehn Stimmen war dabei auf sieben Stimmen geschrumpft.
Wahlleiter Wolfgang Cavelius hatte in seiner Beschlussvorlage dem Wahlausschuss mitgeteilt, dass es keine Änderung in Bezug auf die gültige Stimmenzahl der beiden Bewerber Steffen Mues und Tristan Vitt gebe. „Bezüglich der gültigen Stimmenzahlen für die beiden Kandidaten haben sich im Rahmen der Einsichtnahme und Prüfung der Wahlunterlagen keine Änderungen ergeben“, wird er in einer Pressemitteilung der Stadt Siegen zitiert.

Siegen: Bisheriger Bürgermeister Steffen Mues abgewählt
Politisches Erdbeben in Siegen: Nach 18 Jahren verliert Steffen Mues (CDU) sein Bürgermeisteramt in der Stichwahl an seinen 28-jährigen Herausforderer Tristan Vitt (SPD). Nur zehn Stimmen Vorsprung geben dabei den Ausschlag.
Gegen den Beschluss des Wahlausschusses könne jeder Wahlberechtigte innerhalb eines Monats Einspruch einlegen. Die Einspruchsfrist beginnt mit der Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachung am Montag, 6. Oktober 2025.
Sein Amt als neuer Bürgermeister tritt Tristan Vitt offiziell am 1. November an. Die Wahlperiode der Kommunalvertretungen, dazu gehören auch Bürgermeister und Oberbürgermeister, läuft in Nordrhein-Westfalen jeweils fünf Jahre und endet am 31. Oktober.