Wissen
Nach Brandanschlag auf Wissener Kirche: Staatsanwaltschaft Koblenz erhebt Anklage
Die Höhe des Schadens, den das Feuer in der katholischen Kirche von Wissen anrichtete, wurde zunächst auf einige Hunderttausend Euro geschätzt. Inzwischen haben Fachlaute allerdings die Summe deutlich nach oben korrigiert. Foto: Archiv Thomas Hoffmann
Thomas Hoffmann

Nach dem Kirchenbrand in Wissen, bei dem im Februar ein Millionen-Euro-Schaden entstanden war, hat die Staatsanwaltschaft Koblenz Anklage bei der Großen Strafkammer des Landgerichts Koblenz wegen des Vorwurfs der schweren Brandstiftung und gemeinschädlichen Sachbeschädigung erhoben.

Aktualisiert am 15. Juni 2023 16:48 Uhr

Wie die Staatsanwaltschaft in einer Pressemitteilung konkretisiert, richtet sich die Anklage gegen einen 39-jährigen Mann aus dem Oberbergischen Kreis. Ihm wird zur Last gelegt, in der Nacht des 10. Februar zunächst mit einem Stein die Scheibe einer Notausgangstür der katholischen Kirche Kreuzerhöhung in Wissen eingeschlagen, die Tür im Anschluss durch das entstandene Loch geöffnet und sich so Zutritt zu der Kirche verschafft zu haben.

Im Inneren der Kirche soll er sodann mehrere Kirchenbänke zusammengeschoben und mit einem mitgeführten Feuerzeug in Brand gesetzt haben. Des Weiteren soll er sämtliche brennbaren Gegenstände in den Altarraum gebracht und dort angezündet haben. Dabei verbrannte unter anderem der Hochaltar aus dem 18. Jahrhundert vollständig. Auch die einzigartigen Hecker-Gemälde an der Kirchendecke und den Wänden des Altarraums wurden durch Hitze und Ruß arg in Mitleidenschaft gezogen (die aufwendige Renovierung läuft zurzeit).

Der Schaden werde aufgrund der Zerstörung und Beschädigung sakraler Gegenstände auf rund 2 Millionen Euro geschätzt, heißt es aus Koblenz. Laut Staatsanwaltschaft ist es nicht ausgeschlossen, dass der Angeschuldigte zur Tatzeit in seiner Schuldfähigkeit zumindest eingeschränkt war. Dies wird im Rahmen der Hauptverhandlung zu klären sein. Der Angeschuldigte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft. Das Landgericht Koblenz hat inzwischen die Anklage zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Voraussichtlich Ende Juli wird die Hauptverhandlung beginnen. red

Rechtliche Hinweise:

Gemäß § 306a Abs. 1 Nr. 2 des Strafgesetzbuches erfüllt den Tatbestand einer schweren Brandstiftung, wer eine Kirche in Brand setzt oder durch Brandlegung ganz oder teilweise zerstört. Das Gesetz droht hierfür eine Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr an.

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