Kreis beschließt Schutzmaßnahmen aufgrund von Ausbrüchen in NRW - Pflicht gilt nur in grenznahen Orten
Nach Ausbruch der Vogelgrippe in der Region: Geflügel muss aufgestallt werden
Nach Fällen von Geflügelpest in Nordrhein-Westfalen erwägt der Kreis Altenkirchen schärfere Schutzmaßnahmen. Foto: Hauke Dittrich/dpa
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Anders als zunächst geplant, zieht die in den letzten Tagen im benachbarten Nordrhein-Westfalen (NRW) und in der Verbandsgemeinde Wissen festgestellte Vogelgrippe (Geflügelpest) nun doch weiter reichende Konsequenzen für die heimischen Geflügelhaltungen nach sich. Das meldet die Kreisverwaltung am späten Donnerstagnachmittag.

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Nach Fällen von Geflügelpest in Nordrhein-Westfalen erwägt der Kreis Altenkirchen schärfere Schutzmaßnahmen. Foto: Hauke Dittrich/dpa
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Zur Erinnerung: Auf NRW-Seite gab es zuletzt Ausbrüche im Oberbergischen Kreis, im Rhein-Sieg-Kreis und im Kreis Siegen-Wittgenstein. In der Verbandsgemeine Wissen wurde die Vogelgrippe in einem privaten Bestand nachgewiesen, die auf Tiere aus einem Bestand in Reichshof zurückzuführen war.

Nach Durchführung einer Risikoanalyse und Seuchenbekämpfungsmaßnahmen besteht laut dem amtstierärztlichen Dienst der Kreisverwaltung aus der betroffenen Geflügelhaltung im Wisserland kein Risiko einer Weiterschleppung, weshalb man zunächst aufgrund gesetzlicher Ausnahmeregelungen keine Verschärfungen für die hiesigen Geflügelhaltungen plante.

Die Fälle in NRW nahe der Landesgrenze allerdings führten dort zur Einrichtung von Schutz- und Überwachungszonen mit Umkreisen von drei beziehungsweise zehn Kilometern. Da die Radien auch Teile des AK-Lands abdecken, muss nun auch hier gehandelt werden.

Betroffen von der Schutzzone (früher Sperrbezirk) sind teilweise Gebiete der Stadt Wissen und der Ortsgemeinde Birken-Honigsessen, jeweils außerhalb der Ortslage Richtung Kreisgrenze zu NRW, sowie die Ortsgemeinden Forst und Fürthen. Unter anderem gilt in der Schutzzone eine Aufstallungspflicht.

Tierhaltende Betriebe haben damit alle gehaltenen Vögel von frei lebenden Vögeln abzusondern. Gehaltene Vögel sind in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung zu halten, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss.

In der Überwachungszone (früher Beobachtungsgebiet) mit Zehn-Kilometer-Radius sind die kompletten Verbandsgemeinden Hamm, Kirchen und Wissen sowie die Stadt Herdorf betroffen, außerdem in der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld die Ortsgemeinden Werkhausen, Oberirsen, Ölsen, Wölmersen, Busenhausen, Kettenhausen, Obererbach, Heupelzen, Bachenberg, Hilgenroth, Volkerzen, Racksen, Isert, Eichelhardt, Idelberg und Helmeroth.

In beiden Zonen sind Tierhalter zu einer zusätzliche Überwachung der Haltung verpflichtet. Alle gehaltenen Vögel sind einmal am Tag auf Krankheitsanzeichen zu kontrollieren. Zudem greifen verschärfte Hygienemaßnahmen und Aufzeichnungspflichten. Transporte, Verbringungen, Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte sowie alle Veranstaltungen ähnlicher Art sind verboten.

Die tierhaltenden Betriebe werden nochmals besonders auf die bestehende Anzeigepflicht nach der Viehverkehrsverordnung hingewiesen. Insbesondere sind dem Veterinäramt in den Zonen unverzüglich die Anzahl der gehaltenen Geflügelarten, unter Angabe ihrer Nutzungsart und ihres Standorts, anzuzeigen. Auffällige Krankheits- und Todesfälle in der Geflügelhaltung sind unverzüglich dem Veterinäramt mitzuteilen. red

Die Allgemeinverfügung mit allen Maßnahmen, die am Tag nach ihrer offiziellen Bekanntmachung über die gemäß Hauptsatzung definierten Bekanntmachungsorgane und damit voraussichtlich am 13. November in Kraft tritt, ist auf der Internetseite des Kreises einsehbar unter www.kreis-altenkirchen.de

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Kreis Altenkirchen

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