
Zur Erinnerung: Auf NRW-Seite gab es zuletzt Ausbrüche im Oberbergischen Kreis, im Rhein-Sieg-Kreis und im Kreis Siegen-Wittgenstein. In der Verbandsgemeine Wissen wurde die Vogelgrippe in einem privaten Bestand nachgewiesen, die auf Tiere aus einem Bestand in Reichshof zurückzuführen war.
Nach Durchführung einer Risikoanalyse und Seuchenbekämpfungsmaßnahmen besteht laut dem amtstierärztlichen Dienst der Kreisverwaltung aus der betroffenen Geflügelhaltung im Wisserland kein Risiko einer Weiterschleppung, weshalb man zunächst aufgrund gesetzlicher Ausnahmeregelungen keine Verschärfungen für die hiesigen Geflügelhaltungen plante.
Die Fälle in NRW nahe der Landesgrenze allerdings führten dort zur Einrichtung von Schutz- und Überwachungszonen mit Umkreisen von drei beziehungsweise zehn Kilometern. Da die Radien auch Teile des AK-Lands abdecken, muss nun auch hier gehandelt werden.
Nachdem in einer privaten Hühnerhaltung im Gebiet der VG Wissen die Vogelgrippe beziehungsweise Geflügelpest durch das Friedrich- Loeffler-Institut zweifelsfrei nachgewiesen wurde, werden nach aktuellem Planungsstand keine Schutz- und Überwachungszonen mit weitreichenden Einschränkungen für die ...
Fall von Vogelgrippe in der VG Wissen: Keine Schutzzonen im Kreis
Betroffen von der Schutzzone (früher Sperrbezirk) sind teilweise Gebiete der Stadt Wissen und der Ortsgemeinde Birken-Honigsessen, jeweils außerhalb der Ortslage Richtung Kreisgrenze zu NRW, sowie die Ortsgemeinden Forst und Fürthen. Unter anderem gilt in der Schutzzone eine Aufstallungspflicht.
Tierhaltende Betriebe haben damit alle gehaltenen Vögel von frei lebenden Vögeln abzusondern. Gehaltene Vögel sind in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung zu halten, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss.
In der Überwachungszone (früher Beobachtungsgebiet) mit Zehn-Kilometer-Radius sind die kompletten Verbandsgemeinden Hamm, Kirchen und Wissen sowie die Stadt Herdorf betroffen, außerdem in der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld die Ortsgemeinden Werkhausen, Oberirsen, Ölsen, Wölmersen, Busenhausen, Kettenhausen, Obererbach, Heupelzen, Bachenberg, Hilgenroth, Volkerzen, Racksen, Isert, Eichelhardt, Idelberg und Helmeroth.
Nach einem weiteren Ausbruch der Geflügelpest auf dem Gebiet der Gemeinde Windeck (Rhein-Sieg-Kreis) in unmittelbarerer Nähe zur Kreisgrenze erwägt die Kreisverwaltung Altenkirchen laut Sprecher Andreas Schultheis nun doch die Anordnung von Schutzmaßnahmen.
Geflügelpest: Kommt doch eine Schutzzone im Kreis Altenkirchen?
In beiden Zonen sind Tierhalter zu einer zusätzliche Überwachung der Haltung verpflichtet. Alle gehaltenen Vögel sind einmal am Tag auf Krankheitsanzeichen zu kontrollieren. Zudem greifen verschärfte Hygienemaßnahmen und Aufzeichnungspflichten. Transporte, Verbringungen, Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte sowie alle Veranstaltungen ähnlicher Art sind verboten.
Die tierhaltenden Betriebe werden nochmals besonders auf die bestehende Anzeigepflicht nach der Viehverkehrsverordnung hingewiesen. Insbesondere sind dem Veterinäramt in den Zonen unverzüglich die Anzahl der gehaltenen Geflügelarten, unter Angabe ihrer Nutzungsart und ihres Standorts, anzuzeigen. Auffällige Krankheits- und Todesfälle in der Geflügelhaltung sind unverzüglich dem Veterinäramt mitzuteilen. red
Die Allgemeinverfügung mit allen Maßnahmen, die am Tag nach ihrer offiziellen Bekanntmachung über die gemäß Hauptsatzung definierten Bekanntmachungsorgane und damit voraussichtlich am 13. November in Kraft tritt, ist auf der Internetseite des Kreises einsehbar unter www.kreis-altenkirchen.de
