Das teilte die Kreisverwaltung Altenkirchen mit. Allerdings sollen die Biosicherheitsmaßnahmen kreisübergreifend verstärkt werden. In der privaten Geflügelhaltung mussten laut Pressemitteilung auf Anordnung des Kreisveterinäramtes 18 Tiere getötet werden, die gleiche Anzahl an Tieren war dort verendet. Die Behörden konnten demnach lückenlos nachvollziehen, dass die infizierten Tiere von einem Geflügelhandel im Oberbergischen Kreis stammen. Dort wurde eine Schutz- und Überwachungszone mit entsprechenden Verpflichtungen für die Geflügelhalter eingerichtet.
Für das AK-Land wird aufgrund einer gesetzlichen Ausnahmemöglichkeit – so ist es beim Mainzer Umweltministerium beantragt – hierauf verzichtet, da der Weg des Virus zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte und der betroffene Bestand getötet wurde. Proben in anderen Haltungen im Kreis, so genannten Kontaktbetrieben, brachten negative Ergebnisse, sodass man aktuell nicht von einer weiteren Verbreitung im Kreisgebiet ausgehen muss, so die Verwaltung. Auch beim Umweltministerium sehe man aktuell kein Infektionsrisiko mehr.
Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln vermeiden
Gleichwohl weist die Kreisverwaltung darauf hin, dass angesichts der Ausbreitung des Vogelgrippevirus in NRW derzeit eine Allgemeinverfügung durch das Landesuntersuchungsamt (LUA) Koblenz erarbeitet wird, die eine Verschärfung der Biosicherheitsmaßnahmen für die Geflügelhalter vorsieht. Dabei handelt es sich um Vorsichtsmaßnahmen, die den Eintrag gefährlicher Tierseuchenerreger aus der Umwelt erschweren und eine Weiterverbreitung aus bereits infizierten Betrieben unterbinden sollen.
Grundsätzlich gilt es, den direkten und indirekten Kontakt von Hausgeflügel und Wildvögeln zu vermeiden. Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand oder klinischen Anzeichen, die auf Geflügelpest schließen lassen, ist zudem eine veterinärmedizinische Untersuchung im LUA vorgeschrieben, um das Vorliegen einer Infektion mit Geflügelpestviren auszuschließen.

