Am Koblenzer Landgericht wird an mehreren Verhandlungstagen von der 10. Strafkammer entschieden, in welchem Maße der angeklagte 24-Jährige für mehrere Angriffe auf andere Personen zur Verantwortung gezogen werden kann. Birgit Piehler
Nach mehreren wütenden, teils bewaffneten Angriffen auf Personen steht ein 24-jähriger Mann vor Gericht. Geklärt werden muss auch seine Schuldfähigkeit aufgrund einer möglichen Persönlichkeitsstörung.
Dass ein schwieriges Verhältnis zwischen Vater und Sohn und belastende Lebensereignisse innerhalb einer Familie bei einem Menschen psychische Folgen hinterlassen kann, zeichnet sich deutlich im Verfahren wegen schwerer Körperverletzung gegen einen 24-jährigen, im Westerwald lebenden jungen Mann ab.