Veterinäre mahnen zur Vorsicht
Erster Vogelgrippefall im Kreis Ahrweiler bestätigt
Zwei Kraniche (Grus grus) stehen auf einem abgeernteten Maisfeld. Die Zugvögel sammeln sich derzeit auf vielen abgeernteten Felder in Brandenburg für ihren Weiterflug in Richtung Süden zu den Überwinterungsgebieten. Von Jahr zu Jahr bleiben jedoch immer mehr dieser majestätischen Vögel hier und überwintern in Deutschland.
Patrick Pleul. Patrick Pleul/dpa

Jetzt ist klar: Ein toter Kranich aus dem Kreis Ahrweiler war mit dem Vogelgrippevirus infiziert. Das Kreisveterinäramt gibt Tipps, wie Geflügelhalter, aber auch sonstige Bürger, mit der aktuellen Situation umgehen sollten.

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Die Geflügelpest ist nun auch im Landkreis Ahrweiler nachgewiesen worden. Das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz (LUA) hat das Seuchenvirus bei einem toten Kranich diagnostiziert. Auch wenn damit die Seuche derzeit nur bei einem ersten Wildvogel bestätigt ist, muss davon ausgegangen werden, dass weitere Wildvögel bereits an der Seuche verendeten, teilt die Kreisverwaltung mit. Wenn aasfressende Greifvögel deren Kadaver aufnehmen, bestehe die Gefahr, dass das Virus weiterverschleppt wird und schlimmstenfalls Geflügelbestände infiziert werden. Aber auch andere Wildvogelarten wie beispielsweise Reiher, Rabenvögel sowie Wildenten und -gänse könnten durch Ausscheidungen das Virus direkt in Ställe eintragen.

Herbst ist neuralgisch Zeit für Virusausbreitung

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) stuft das Risiko für Ausbrüche der Geflügelpest – auch Vogelgrippe genannt – sowohl in Geflügelhaltungen als auch bei Wildvögeln derzeit als hoch ein. Aufgrund der intensiven Zugaktivität von Kranichen und anderen Wildvögeln sei insbesondere in den Herbstmonaten mit einer weiteren Ausbreitung der Infektion zu rechnen. Tauben und Singvögel sind kaum empfänglich für die Geflügelpest und spielen bei der Verbreitung des Virus nur eine untergeordnete Rolle, heißt es von der Kreisverwaltung.

Priorität müsse der Schutz des Hausgeflügels und die Vermeidung einer Einschleppung der Aviären Influenza in private und gewerbliche Geflügelhaltungen haben. Hierzu weist das Veterinäramt der Kreisverwaltung Ahrweiler auf die konsequente Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen hin. Besonders gefährdet seien Haltungen mit Zugang zu offenen Gewässern oder Auslauf ins Freie. Das Veterinäramt empfiehlt folgende Schutzmaßnahmen für Geflügel:

  • Wenn möglich, Aufstallung des Hausgeflügels.
  • Fütterung des Hausgeflügels nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen.
  • Futter, Einstreu und Geräte für Wildvögel unzugänglich lagern.
  • Tränken ausschließlich mit frischem Leitungswasser befüllen – kein Oberflächenwasser (beispielsweise Regenwasser oder aus Bächen) verwenden.
  • Keine Speisereste, Eierschalen oder Grünfutter von Wiesen und Äckern verfüttern.
  • Stalleigene Kleidung und Schuhwerk nur im Stall verwenden, Stall- und Straßenkleidung trennen.
  • Alle Gerätschaften regelmäßig reinigen und desinfizieren.
  • Schadnagerbekämpfung konsequent durchführen.
  • Zugänge zur Geflügelhaltung vor unbefugtem Betreten von Personen sichern.

Die Kreisverwaltung informiert zudem darüber, was es mit der Vogelgrippe auf sich hat und was in Verdachtsfällen zu tun ist:

Was ist die Aviäre Influenza (Geflügelpest)? Die Geflügelpest ist eine hochansteckende Viruserkrankung, die insbesondere Hühner, Puten, Enten und Gänse betrifft.

Wie wird das Virus übertragen? Das Virus kann nicht nur durch Kontakt mit infizierten Wildvögeln, sondern auch über kontaminierte Materialien übertragen werden. Auf unbelebten Oberflächen kann der Erreger bei 20 Grad bis zu einer Woche, bei 4 Grad sogar bis zu einem Monat überleben. Was tun bei Verdachtsfällen? Bei Auffälligkeiten im Bestand – etwa Atemnot, Apathie, Durchfall, deutlicher Rückgang der Legeleistung oder plötzliche Todesfälle – ist das zuständige Veterinäramt zu informieren. Geflügelhalter (auch Hobbyhalter) sind gesetzlich verpflichtet, jeden Verdacht auf eine anzeigepflichtige Tierseuche zu melden. Fund von toten Wildvögeln Wer einen toten oder kranken Wildvogel findet, darf ihn auf keinen Fall berühren. Auch der Kontakt von Haustieren (wie Hunden beim Spazierengehen) mit kranken oder verstorbenen Vögeln sollte vermieden werden. Jeder Fund ist dem Veterinäramt unter Angabe von Funddatum und Fundort (möglichst mit GPS-Koordinaten) per E-Mail an vetamt@kreis-ahrweiler.de zu melden. Bergung und Untersuchung werden veranlasst. Auswirkungen auf den Menschen Laut Robert-Koch-Instituts (RKI) ist das Risiko für die Bevölkerung gering. In Deutschland sei bisher keine Infektion eines Menschen bekannt.

Weitere Informationen unter https://lua.rlp.de/unsere-themen/tiergesundheit-tierseuchen/tierseuchenbekaempfung/aviaere-influenza.

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