Die Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung Altenkirchen ist als Staatsaufsicht und damit Rechtsaufsichtsbehörde für die Verbands- und Ortsgemeinden im Kreis zuständig. Rechtliche Grundlage ist die Gemeindeordnung des Landes. Hauptaufgabe ist es, so heißt es aus dem Kreishaus, die Gesetzmäßigkeit des Verwaltungshandelns in Selbstverwaltungsangelegenheiten der Kommunen sicherzustellen. Die Kommunalaufsicht ist demnach die einzige Verwaltungsstelle innerhalb des Staatsaufbaus, die gegen eine Gemeinde oder deren Vertreter, die gegen geltendes Recht verstoßen, Zwangsmaßnahmen durchsetzen kann.
Aktualisiert am 08. Dezember 2023 17:45 Uhr
Zu den weiteren Aufgaben gehören die Prüfung der Haushaltspläne der Kommunen und Zweckverbände, die Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinden bei Anträgen auf Bundes-, Landes- und Kreiszuwendungen, die Bearbeitung von Rechts- und Aufsichtsbeschwerden und die Klärung von rechtlich relevanten Beanstandungen bei Prüfungen des Rechnungshofs und des Gemeindeprüfungsamtes.