Dort müssen Hunde außerdem in öffentlichen Anlagen, auf ausgeschilderten Geh- und Radwegen und auf öffentlichen Straßen und Wirtschaftswegen, die direkt an die Bebauung angrenzen (Ortsrandwege), an die Leine genommen werden – und zwar in einem Abstand vom Hundeführer von höchstens 1,5 Me-tern. Außerdem gilt in der VG: „Hunde sind nur von Personen zu führen beziehungsweise führen zu lassen, welche hierzu in der Lage sind.“ Verboten sind die Vierbeiner auf Kinderspielplätzen und Spielflächen, und sie dürfen nicht in Brunnen oder Wasserbecken baden. Die-se Verbote gelten ebenfalls in der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein. Dort müssen Hunde außerhalb der bebauten Ortslage zudem angeleint werden, wenn sie „nicht zuverlässig auf Ruf- oder sonstige Zeichen hören“. Zudem dürfen sie keinesfalls unbeaufsichtigt bleiben. Die Stadt Boppard fordert Anleinen auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen sowie außerhalb bebauter Orts-lagen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden. Gleiches gilt für die VG Kastellaun. ces
Leinenpflicht in den Kommunen – wo gilt was im Rhein-Hunsrück-Kreis?
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