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Lehrer haften nicht für Folgen der Maskenpflicht

Zehn Lehrer am Landesmusikgymnasium in Montabaur haben nach Gesprächen mit der Schulleitung von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier mit dem Mittel der sogenannten Remonstration klären lassen, ob sie dafür verantwortlich gemacht werden können, wenn sie die vom Land angeordnete Maskenpflicht bei den Schülern durchsetzen und es dadurch zu gesundheitlichen Schäden kommen sollte. Als Beispiele führten die Lehrer Ohnmacht oder einen Sturz, wenn wegen der Maske die Brille beschlagen ist, an, erläuterte Claus Peter Beuttenmüller von der Schulleitung. Die Antwort der ADD war eindeutig: Lehrer können nicht dafür verantwortlich gemacht werden, wenn so etwas passiert, machte eine Sprecherin der ADD deutlich.

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Das falle in die Verantwortung des Landes als anordnender Dienstherr. Mit der Remonstration hätten die Pädagogen den richtigen Weg gewählt, um das klären zu lassen. Dies sei für Beamte die Art der Einwendung, um Dienstanweisungen prüfen zu lassen. Claus Peter Beuttenmüller macht seitens der Schule zudem deutlich, dass sich Schüler und Lehrer an die Maskenpflicht halten, wenn sie nicht aus gesundheitlichen Gründen davon befreit sind.

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