Die Rückforderung wurde bereits veranlasst, erklärte der Chef der Staatskanzlei, Clemens Hoch, dem Unionspolitiker auf Anfrage. Dies sieht eine Verwaltungsvorschrift in den Fällen vor, in denen ein Strafurteil vorliegt. Ob Deubel wegen des Skandals auch mit Schadensansprüchen rechnen muss, prüfe eine Stuttgarter Anwaltskanzlei noch.
Der Ex-Minister verbüßt derzeit seine Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Rohrbach beim rheinhessischen Wöllstein seit Mitte im offenen Vollzug. Einen Teil der Wochenenden könne der Ex-Politiker aus Bad Kreuznach nun zu Hause verbringen, so die JVA.
Deubel war wegen Falschaussage im Landtag verurteilt worden, außerdem wegen Untreue, weil er erfolglosen Finanzberatern entgegen von Aufsichtsratsbeschlüssen hohe Provisionen gezahlt hatte – in der trügerischen Hoffnung, sie könnten noch Geld für die 330 Millionen Euro teuren Investitionen an der Rennstrecke auftreiben. Aber die erhoffte Privatfinanzierung platzte Mitte 2009. Es folgte Deubels Rücktritt.
Vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz kämpft Deubel noch um seine Pension. Das Verwaltungsgericht Koblenz hatte entschieden, dass ihm das Land Ansprüche zu Recht kassiert hat. Ursula Samary