Nicht zuletzt aus den Erfahrungen der NS-Zeit und des Zweiten Weltkrieges wurde 1949 in das bundesdeutsche Grundgesetz der Schutz der Kriegsdienstverweigerung als Grundrecht aufgenommen. Danach durfte niemand gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.
Aktualisiert am 02. September 2022 12:10 Uhr
Bis 1984 musste sich jeder Wehrpflichtige, der den Dienst mit der Waffe verweigern wollte, allerdings einem Prüfungsausschuss stellen und dort glaubhaft machen, dass er aus Gewissensgründen keinen Kriegsdienst leisten konnte. Diese Praxis war von Beginn an umstritten, da die Zusammensetzung der Ausschüsse maßgeblich von der Bundeswehrverwaltung bestimmt wurde und viele Beisitzer voreingenommen waren.