Krieg in der Ukraine: EU-Richtlinie würde Ausgangslage für Flüchtlinge verändern
Auf der Webseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sind Informationen für Menschen aus der Ukraine zur Einreise und zum Aufenthalt in Deutschland zusammengefasst. Dort heißt es unter anderem: „Zum Zwecke eines Kurzaufenthaltes von 90 Tagen bis zu je 180 Tagen können ukrainische Staatsangehörige mit einem biometrischen Reisepass ohne Visum in den Schengen-Raum einreisen und sich darin frei bewegen. Das schließt auch eine Weiterreise von Polen nach Deutschland ein.“
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Welche Rolle werden die vier rheinland-pfälzischen Aufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber (AfAs in Trier-Bitburg, Hermeskeil, Kusel und Speyer) also spielen bei der Aufnahme und Verteilung von Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine flüchten? Schließlich will sicher nicht jeder Schutzsuchende aus der Ukraine auch Asyl in Deutschland beantragen.