Der Neuwieder Stadtrat hat einen Beschluss gefasst, ohne zuvor über einen Antrag abzustimmen, den Ratsfrau Jutta Etscheidt gestellt hatte. Alles nicht so schlimm, meinen nun die Stadtverwaltung und die ADD. Das ist eine befremdliche Auffassung.
Die ADD stellt fest, dass kein Verstoß gegen Etscheidts Recht vorliegt, einen Antrag zu stellen. Aber folgt aus diesem Recht dann nicht die Pflicht des Rats, über den Antrag abzustimmen?
Um den Bau von Windkraftanlagen zu ermöglichen, möchte die Stadt Neuwied ihren Stadtwerken Grundstücke übertragen. An der Rechtssicherheit des entsprechenden Stadtratsbeschlusses gab es jedoch Zweifel.ADD prüft Beschluss des Neuwieder Stadtrats: Grundstücksdeal zur Windkraft hat Bestand
Die Stadtverwaltung argumentiert, Etscheidt hätte doch selbst daran denken müssen, dass der Rat ihren Antrag behandelt. Und mehr noch: Die Verwaltung legt nahe, dass sie sogar „rechtsmissbräuchlich“ handele, wenn sie den Rat erst eine Entscheidung treffen lässt, um sie anschließend anzufechten. Das klingt für mich schon sehr nach Täter-Opfer-Umkehr.
Wessen Job ist es denn, dass eine Ratssitzung ordnungsgemäß abläuft? Sicher: Jedes (ehrenamtliche) Ratsmitglied kann seinen Teil dazu beitragen. Aber am Ende ist es der (hauptamtliche) Sitzungsleiter, der die Verantwortung dafür trägt, dass alle Regeln eingehalten werden.