Der Fall sorgte überregional für Schlagzeilen: Das Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) in Dernbach verweigerte einer Frau das Einsetzen einer Spirale zur Empfängnisverhütung „aus ethischen Gründen“.
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Bei einer Spirale könne es vorkommen, dass das Einnisten einer bereits befruchteten Eizelle in die Gebärmutter verhindert werde, was aus Sicht des katholischen Trägers mit einer Abtreibung gleichzusetzen sei.
Auch wenn die Katharina Kasper Gruppe nun teilweise zurückrudert und von einem Missverständnis spricht, bleibt für mich eine wichtige Frage offen: Warum darf ein Krankenhaus- oder MVZ-Träger überhaupt eigenmächtig darüber entscheiden, ob ...