Es stimmt: Befristete Arbeitsverträge sollten nur eine Notlösung sein – vorübergehend gemäß Definition – für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer. Werden in Bezug auf eine Aufgabe oder insbesondere einen Menschen immer wieder befristete Verträge aneinandergereiht, entspricht das nicht dem eigentlichen Sinn. Für den Arbeitnehmer entsteht eine prekäre Situation.
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Das Land als Arbeitgeber für Lehrkräfte, hier Rheinland-Pfalz, hat sehr wohl die Aufgabe, derart prekäre Arbeitsverhältnisse in seiner eigenen Zuständigkeit zumindest einzuschränken. Bezüglich der PES-Kräfte drängt sich indes der Eindruck auf, dass diese Aufgabe zynischerweise gerade auf dem Rücken derer, die zu schützen wären, umgesetzt wird.