Die Entscheidung über den Haushaltsplan – und damit über die finanzielle Lage einer Kommune – ist das wichtigste Recht eines Rates. Der Stellenplan ist dabei ein integraler Bestandteil des Haushaltsplans oder Nachtragshaushalts. Daher ist es nicht nur eine Frage der Form, die Gremien des Verbandsgemeinderats angemessen zu beteiligen – und zwar im Vorfeld zu einem Sitzungstermin.
Aktualisiert am 05. März 2024 09:00 Uhr
Dies wird auch in den Durchführungsvorschriften zur Gemeindeordnung zu den Paragrafen 32, 96 bis 98 näher ausgeführt. Sprich: Es darf weder einem VG-Bürgermeister noch seinen Fachbereichsleitern passieren, dass sie beim Aufstellen der Tagesordnung über einen Nachtragsetat nicht auf die Idee kommen, diesen Punkt in der eine Woche zuvor angesetzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses – der Name „Finanz“ ist ein Hinweis auf seine Aufgabe – ...