Dank des Onlinezugangsgesetzes soll die Inanspruchnahme von Verwaltungsleistungen für Bürger künftig einfacher und digitaler werden. Im Jahr 2022 ein wichtiger und notwendiger Schritt, zumal sich die meisten Kommunen ohnehin schon selbst in diese Richtung bewegen. Nicht ganz nachzuvollziehen ist jedoch die Tatsache, dass Antragsangelegenheiten nur für die Bürger einfacher und digitaler werden sollen, nicht aber für die Verwaltungsmitarbeiter.
Diese müssen nun selbst zusehen, wie sie die digitalen Anträge auch digital und nicht analog bearbeitet bekommen. Dass diese Aufgabe im föderalistisch geprägten Deutschland den Kommunen überlassen wird, verwundert nicht. Doch in diesem Fall ist das Risiko groß, dass die Gemeinden die Aufgabe nicht bewältigt bekommen.