Diese müssen nun selbst zusehen, wie sie die digitalen Anträge auch digital und nicht analog bearbeitet bekommen. Dass diese Aufgabe im föderalistisch geprägten Deutschland den Kommunen überlassen wird, verwundert nicht. Doch in diesem Fall ist das Risiko groß, dass die Gemeinden die Aufgabe nicht bewältigt bekommen. Zu groß scheint der Aufwand, eine Behörde innerhalb kürzester Zeit digital anzupassen. Ein Veränderungsprozess, der dann teilweise noch auf Rechnung der ohnehin meist klammen Kommunen geht.
Die Gefahr besteht also, dass es bei der Bearbeitung von digitalen Anträgen innerhalb der Behörden zu einem Medienbruch kommt und zur Not dann eben doch wieder zu Papier und Stift gegriffen wird. Und die Vorstellung, dass ein digitaler Antrag weiterhin händisch bearbeitet wird, ist alles andere als eine ulkige Realsatire. Es ist zum Kopfschütteln und bestenfalls Digitalisierung mit angezogener Handbremse. So kann das Onlinezugangsgesetz kein Gewinn sein. Daher müssen Bund und Länder in die Pflicht genommen und die Kommunen bei der Errichtung digitaler Arbeitsabläufe zeitnah unterstützt werden – sowohl technisch als auch finanziell.
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