Keine Zahlen vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen
Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) übernimmt die Begutachtung von Patienten, die einen Pflegegrad beantragt haben. Wir fragten beim MDK Rheinland-Pfalz unter anderem nach, wie oft der Dienst im vergangenen Jahr im Kreis Bad Kreuznach ein Gutachten erstellt hat, wie oft Widerspruch eingelegt wurde und mit welchem Ergebnis. In einer Mail antwortet der MDK: „Zu konkreten Einzelfällen kann keine Stellung genommen werden, da die Gutachter des MDK Rheinland-Pfalz der Schweigepflicht unterliegen.
Auswertungen, herunter gebrochen auf Landkreise in Rheinland-Pfalz, sind leider nicht möglich.“ cob