Die Kirchenwahlordnung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) schreibt vor, dass für eine Kirchengemeinde, in der nicht genügend Personen für den Kirchenvorstand kandidieren, der Dekanatssynodalvorstand (DSV) die Geschäfte führen muss, sobald der alte Kirchenvorstand seine Amtszeit beendet hat. Neben Nochern war das bei der jüngsten Kirchenwahl 2021 auch in der Kirchengemeinde Kaub-Lorch der Fall. Ähnlich ist das in Kommunen bei Gemeinderatswahlen geregelt; dort übernimmt im Falle, dass es nach einer Wahl keinen handlungsfähigen Gemeinderat gibt, die Verbandsgemeinde die Amtsgeschäfte.
Hauptunterschied: Der DSV ist ehrenamtlich tätig. red