- mindestens vier verkaufsoffene Sonntag pro Jahr und Kommune möglichst bürokratiearm und rechtssicher umzusetzen;
- einen verkaufsoffenen Sonntag im Adventsmonat Dezember zuzulassen;
- kein Zwang (Anlassbezug) zur Öffnung an einem Sonntag herzustellen.
Kauf lokal auch an fünf sicheren verkaufsoffenen Sonntagen
