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Jugendamt verweist auf Trägerautonomie

Unabhängig vom beschriebenen Einzelfall gibt die Pressestelle der Kreisverwaltung folgende schriftliche Auskunft:

„Der Träger einer Kindertagesstätte entscheidet über die Aufnahme der Kinder und die Ausgestaltung des Betreuungsverhältnisses, somit auch über die Beendigung eines solchen (Trägerautonomie). Das Jugendamt, sofern es Kenntnis von den Fällen erlangt, wird dann bei Bedarf in vermittelnder Funktion tätig.

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