„Jede impfberechtigte Person, egal, ob telefonisch oder digital registriert, erhält per Post eine schriftliche Bestätigung der Impftermine sowie einen Aufklärungsbogen, der zur Impfung ausgefüllt mitzubringen ist.“
„Jede impfberechtigte Person, egal, ob telefonisch oder digital registriert, erhält per Post eine schriftliche Bestätigung der Impftermine sowie einen Aufklärungsbogen, der zur Impfung ausgefüllt mitzubringen ist.“