Extra
Im gesamten Rhein-Hunsrück-Kreis sind Schiedsmänner im Streitfall ansprechbar

Schiedsbeamte sind Ehrenbeamte des Landes. Sie werden vom Gemeinde- oder Stadtrat vorgeschlagen und vom Direktor des Amtsgerichts ernannt. Schiedsamtsbezirke sind in Rheinland-Pfalz bei jeder Verbandsgemeinde, jeder verbandsfreien Gemeinde, jeder großen kreisangehörigen und jeder kreisfreien Stadt eingerichtet.

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Aufgrund der Fusion der Verbandsgemeinden Simmern und Rheinböllen wurde entschieden, dass die bisher tätigen Schiedsmänner weiterhin für ihr Gebiet zuständig bleiben. Das wird aber noch der Rat beschließen müssen. In der neuen Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein gab es offenbar bisher noch keine Übereinkunft, wie es mit den bisherigen Schiedsmännern weitergeht.

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