„Die für den Präsenzunterricht zugrunde gelegten Hygieneregeln gehen aus dem Hygieneplan für Schulen hervor und entsprechen dem momentanen Stand der Wissenschaft“, heißt es von der Kreisverwaltung. Der Hygieneplan wird vom Ministerium für Bildung und von der ADD herausgegeben und liegt nun bereits in der siebten Fassung vor, die am 22. Februar in Kraft trat.
Darin wird unter anderem betont, dass die strikte Einhaltung der Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen nicht nur für den Präsenzunterricht, sondern auch für den gesamten schulischen Alltag eine wesentliche Voraussetzung darstellt. Schulleitungen und Lehrkräfte sollen dabei mit gutem Beispiel vorangehen und dafür sorgen, dass Schülerinnen und Schüler die Hygienehinweise auch ernst nehmen und umsetzen.