Hohe Nachfrage: Förderprogramm für Fotovoltaikanlagen wird aufgestockt
Die Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain stockt ihr Förderprogramm für Fotovoltaikanlagen in Kombination mit fest installierten Batteriespeichern auf.
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Antragsberechtigt sind weiterhin Privathaushalte mit selbst genutztem Wohnraum sowie Eigentümer von Wohnungen und Wohngebäuden innerhalb der VG; die Anlage muss eine Mindestspeicherkapazität von 3 Kilowattstunden aufweisen. Die Förderung wird als einmaliger, nicht zurückzahlbarer Zuschuss zu den Bruttoinvestitionskosten gewährt – und zwar je nach Speicherkapazität bis zu einer Höhe von 500 Euro.