Hohe Nachfrage: Förderprogramm für Fotovoltaikanlagen wird aufgestockt
Die Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain stockt ihr Förderprogramm für Fotovoltaikanlagen in Kombination mit fest installierten Batteriespeichern auf.
Aktualisiert am 30. September 2021 21:15 Uhr
Antragsberechtigt sind weiterhin Privathaushalte mit selbst genutztem Wohnraum sowie Eigentümer von Wohnungen und Wohngebäuden innerhalb der VG; die Anlage muss eine Mindestspeicherkapazität von 3 Kilowattstunden aufweisen. Die Förderung wird als einmaliger, nicht zurückzahlbarer Zuschuss zu den Bruttoinvestitionskosten gewährt – und zwar je nach Speicherkapazität bis zu einer Höhe von 500 Euro.