- Die Auskunftspflicht über den Impfstatus ist ausgeweitet worden.
- Bundestag und Bundesrat hatten der entsprechenden Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in der vergangenen Woche zugestimmt.
- Zuvor musste lediglich das Personal von Kliniken bei Abfrage des Arbeitgebers offenlegen, ob es gegen Corona geimpft ist.
Hintergrund zur Auskunftspflicht
