ExtraHintergrund zur Auskunftspflicht18.09.2021, 11:54 UhrDie Auskunftspflicht über den Impfstatus ist ausgeweitet worden.Aktualisiert am 19. August 2025 14:17 UhrDie Auskunftspflicht über den Impfstatus ist ausgeweitet worden.Bundestag und Bundesrat hatten der entsprechenden Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in der vergangenen Woche zugestimmt.Zuvor musste lediglich das Personal von Kliniken bei Abfrage des Arbeitgebers offenlegen, ob es gegen Corona geimpft ist. Artikel teilen Artikel teilen Ressort und Schlagwörter