Im vorliegenden Missbrauchsfall, das wurde während der Verhandlung deutlich, soll es zudem auch zu Übergriffen seitens des Beklagten auf zwei Brüder des damals 13-jährigen Jungen gekommen sein. Diese mutmaßlichen Taten seien indes nicht mitangeklagt worden, berichtete die Staatsanwältin, weil den Aussagen der Kinder nicht genug Konkretes hätte entnommen werden können.
Allerdings wird die Staatsanwaltschaft erneut gegen den Beklagten ermitteln – am ersten Verhandlungstag erhob die Mutter des Geschädigten nämlich ganz neue Missbrauchsvorwürfe: Demnach soll es 2018 zu einem sexuellen Übergriff des Angeklagten auf einen weiteren ihrer Söhne gekommen sein.