Haltung von Schweinen muss dem Kreisveterinäramt gemeldet werden
Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) weist darauf hin, dass jede Haltung von Schweinen dem jeweiligen Kreisveterinäramt gemeldet werden muss – unabhängig von der Nutzungsart der Schweine auch für Tierparks, Hobbyhalter sowie für die Halter von Minipigs und Hängebauchschweinen. Freilandhaltungen müssen seitens der Kreisverwaltung genehmigt werden.
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Jeder Schweinehalter ist zudem verpflichtet, Verhinderungsmaßnahmen durchzuführen. Der BWV fordert Schweinehalter auf, sich über vorbeugende Maßnahmen zu informieren und Biosicherheitsmaßnahmen umzusetzen.
Der BWV macht darauf aufmerksam, dass Speise- und Küchenabfälle ein sehr hohes Infektionsrisiko beinhalten können.