Der Gutachter kann die Stromkosten im Gutachten für den Zuschuss aus dem Wiederaufbaufonds mit darstellen. Sie sind förderfähig. Insgesamt wird es den Antragstellern ermöglicht, alle Kosten, die auf die zwingend erforderlichen temporären Maßnahmen zurückgehen, gefördert zu bekommen.
Hierzu zählen all jene Kosten, die bei Maßnahmen entstehen, die auf einen Substanzerhalt der geschädigten Immobilie abzielen und gewährleisten, dass die Immobilie wieder bewohnbar gemacht wird – also beispielsweise auch der Strom für Trockengeräte. fbu