Bauen & Wohnen
Grundstückskauf: eine Entscheidung fürs Leben

Wer den Bau eines Eigenheims plant, macht sich in der Regel zunächst auf die Suche nach einem passenden Grundstück. Hat er es gefunden, gilt es auf dem Weg zum „Grundbesitzer“ einiges zu beachten, damit alles glatt über die Bühne geht

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Wer den Bau eines Eigenheims plant, macht sich in der Regel zunächst auf die Suche nach einem passenden Grundstück. Hat er es gefunden, gilt es auf dem Weg zum „Grundbesitzer“ einiges zu beachten, damit alles glatt über die Bühne geht.

Weil Grund und Boden vor dem Gesetz als ein besonders wertvolles Gut gilt, kann er nicht so einfach den Besitzer wechseln wie ein Gebrauchtwagen. Grundstückskaufverträge müssen grundsätzlich immer über einen Notar abgewickelt werden, denn er alleine hat die Ermächtigung zum Rechtsverkehr mit den Grundbuchämtern. Er beurkundet die gewünschte Rechtsänderung durch Kauf, aber auch Schenkung oder eine Belastung des Grunds und beantragt sie beim zuständigen Grundbuchamt. Als Amtspersonen sind Notare zu rechtmäßigem Handeln verpflichtet, sie unterliegen einer Amtshaftung und müssen eine angemessene Haftpflichtversicherung abschließen. Ihre Pflicht zur Aufklärung über Risiken des Rechtsgeschäfts und zur zweifelsfreien Dokumentation des Leistungsaustausches mit allen relevanten Daten dient der Sicherheit der Vertragsparteien.

Eigene Recherchen geben Sicherheit

„Um unnötige Risiken zu vermeiden, sollten sich Grundstückskäufer dennoch vor Vertragsschluss über einige Eckpunkte Klarheit verschaffen“, rät Dr. Bernhard-Dietrich Breloer, Vertrauensanwalt bei der Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB). Durch eine einfache Nachfrage bei den Bauämtern lässt sich klären, ob das Grundstück in der geplanten Form bebaut werden darf. Die Gefahr von Bodenkontamination oder das Risiko einer unklaren Grundstücksgröße sollte man am besten durch einen Gutachter ausräumen. Der Notar ist verpflichtet, dem Kaufwilligen den Vertrag mindestens zwei Wochen vor Beurkundung zur Verfügung zu stellen. „Diese Zeit kann man nutzen, um den Vertragstext durch einen sachkundigen Rechtsanwalt überprüfen zu lassen“, rät Breloer. (djd)

Unter www.bsb-ev.de sind das Beratungsnetz des BSB und weitere Infos zum Grundstückskauf zu finden.

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