Grundsteuerreform sorgt für Stress mit Formularen im Sommer - Welchen Service die Finanzämter dabei bieten
Grundsteuerreform sorgt für Formular-Stress: Wer eine Immobilie besitzt, muss eine zweite Erklärung machen
Wer ein Grundstück, Haus oder eine Eigentumswohnung besitzt, muss im Sommer dem Finanzamt Angaben dazu machen. Foto: Adobe Stock
Andrey Popov - stock.adobe.com

Im Sommer wird noch eine zweite und stressige Steuererklärung fällig – die „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“. Informationsbriefe des Finanzamts flattern zwischen Mai und Juli ins Haus. Bis zum 31. Oktober müssen alle Erklärungsdaten eingereicht sein – elektronisch. Nur in begründeten Härtefällen ist die Abgabe in Papierform möglich.

Wie Präsident Stephan Filtzinger im Landesamt für Steuern sagt, will Rheinland-Pfalz diese Arbeit erleichtern. Das Informationsschreiben enthalte auch eine Ausfüllhilfe (Datenstammblatt). Treffen Angaben zu Grundstück, Haus oder Eigentumswohnung zu, können sie in die abzugebende Feststellungserklärung übernommen werden.

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