Gegen den 51-Jährigen, er versuchte zuvor mit einem Reisebus aus Luxemburg unerlaubt einzureisen, lagen insgesamt sechs Fahndungsnotierungen vor.
Neben zwei Haftbefehlen der Staatsanwaltschaften Magdeburg und Frankfurt/Main wegen eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz und Erschleichens von Leistungen noch zwei anhängige Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Asylgesetz und je ein Schengen-Treffer der Schweiz und Frankreichs.
Da er die gegen ihn verhängte Geldstrafe in Höhe von 800 Euro nicht bezahlen konnte, wurde er zur Verbüßung einer 65-tägigen Haftstrafe in die örtliche Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Aufenthaltsbeendende Maßnahmen werden nach Verbüßung der Haftstrafe eingeleitet.
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Grenzkontrollen: Sechs Fahndungsnotierungen und Versuch der unerlaubten Einreise - Bundespolizei nimmt 51-jährigen fest

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