Das sichergestellte Spektrum an Drogen reichte von Cannabis über Marihuana bis hin zu Haschisch. Zudem wurden diverse Drogenutensilien und zwei Einhandmesser aufgefunden.
Ein PKW-Fahrer stand augenscheinlich unter dem Einfluss berauschender Mittel, woraufhin eine Blutprobe entnommen wurde.
Alle Personen müssen sich wegen Verstößen gegen das Konsumcannabisgesetz (KCanG) und zusätzlich in einem Fall wegen Führens eines Fahrzeugs unter Drogeneinfluss verantworten.
Hinweis zum KCanG: Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum außerhalb ihres Wohnsitzes/gewöhnlichen Aufenthaltsortes im Bundesgebiet erlaubt.
Jedoch bleibt eine Ein-, Aus- und Durchfuhr von Cannabis auch weiterhin verboten und ist strafbewehrt (Geld- oder Freiheitsstrafe).
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Grenzkontrollen: Bundespolizei stellt mehrere Drogen und Einhandmesser sicher
