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Gremium betraut Regionalrat Wirtschaft formell mit Aufgaben der Wirtschaftsförderung

Der Kreisausschuss hat mit einer möglichen „Altlast“ aufgeräumt. Einstimmig wurde ein sogenannter Betrauungsakt für den Regionalrat Wirtschaft Rhein-Hunsrück (eingetragener Verein) erlassen. Hinter diesem sperrigen Begriff versteckt sich eine beihilferechtlich komplexe und für den Kreis möglicherweise folgenreiche Thematik.

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Es geht dabei um institutionelle Ausstattung des Regionalrats Wirtschaft (ReWi) durch den Kreis: Seit 2009 ist die beim Kreis liegende Aufgabe der Wirtschaftsförderung an den Regionalrat übertragen. Die Summe der Grundausstattung liegt seit 2019 bei jährlich 128.

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