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Gericht stoppt vorerst den Neuwieder Eilantrag: Maskentragen im Unterricht ist eine „zumutbare Einschränkung“
Jörg Niebergall

Seit der Kreis Neuwied aufgrund des Corona-Infektionsgeschehens die Warnstufe Orange erreicht hat, gilt nun auch im Unterricht an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht. Dagegen regt sich Protest und Widerstand besorgter Eltern. Bemühungen, den Kreis dazu zu zwingen, die entsprechende Allgemeinverfügung zurückzunehmen, haben nun einen juristischen Dämpfer erhalten.

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Doch endgültig entschieden ist die Sache damit noch nicht. Per Eilantrag hatten zwei Geschwister, die ein Gymnasium im Kreis besuchen, versucht, am Verwaltungsgericht Koblenz eine Rücknahme der Maskenpflicht zu erwirken – erfolglos, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte (Aktenzeichen: 3 L 873/20.

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