Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat die erst seit Kurzem geltende 2G-Regel im Einzelhandel in Niedersachsen gekippt. Die Maßnahme sei zur weiteren Eindämmung des Coronavirus nicht notwendig und auch nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vereinbar, entschied das Gericht laut Mitteilung. Seit Montag galt in Niedersachsen im Einzelhandel die Regel, dass diejenigen, die nicht gegen Corona geimpft oder von dem Virus genesen waren, nur noch in Geschäften des täglichen Bedarfs einkaufen konnten.
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Der 13. Senat des Gerichts entschied nun, diese Regelung vorläufig außer Vollzug zu setzen (Az.: 13 MN 477/21). Geklagt hatte ein Unternehmen, das auch in Niedersachsen Einzelhandel im Filialbetrieb mit einem Mischsortiment betreibt. Der Handelsverband Deutschland (HDE) forderte die Politik auf, nun „2G im Handel hinter sich zu lassen“.