Was Arbeitnehmer über Lohnfortzahlung und Betriebsschließungen in Zeiten der Corona-Krise wissen müssen
Gehalt trotz Corona-Quarantäne? Die wichtigsten Fragen und Antworten für Berufstätige
Desinfektion zum Schutz vor Ansteckung
Desinfektion zum Schutz vor Ansteckung
Fabian Strauch/dpa/Symbolbild. dpa

Unternehmen schicken ihr Personal ins Homeoffice, mancherorts müssen Mitarbeiter gar in Quarantäne, viele Arbeitnehmer sind verunsichert. Keine Frage. Die Verbreitung des neuartigen Coronavirus trifft auch die Arbeitswelt mit voller Wucht. Welche Regeln gelten nun für Angestellte? Wer übernimmt die Kosten, wenn Quarantäne angeordnet wird? Wie geht es in einem solchen Fall mit der Gehaltszahlung weiter? Unsere Zeitung und die Experten der Koblenzer Kanzlei Rechtsanwälte Dr. Caspers, Mock & Partner beantworten die wichtigsten Fragen zum Thema.

Dürfen Arbeitnehmer aus Angst vor dem Virus von zu Hause arbeiten?

Wer Angst hat, sich am Arbeitsplatz oder außerhalb der eigenen vier Wände anzustecken, kann nicht einfach zu Hause bleiben. Arbeitnehmer, die zu Hause bleiben, obwohl weder Homeoffice noch eine Betriebsschließung angeordnet sind, riskieren wegen unentschuldigten Fehlens eine Abmahnung oder Kündigung.

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