Sollte das Gericht zu der Überzeugung gelangen, dass der Angeklagte mit einem Glas zugeschlagen hat, könnte sich das aufs Strafmaß auswirken. Denn damit wäre der Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung (§ 224 StGB) erfüllt, für den die Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs eines der möglichen Wesensmerkmale ist. Auf gefährliche Körperverletzung steht eine Mindestfreiheitsstrafe von drei Monaten, während eine einfache Körperverletzung auch mit einer Geldstrafe geahndet werden kann.
Auf gefährliche Körperverletzung steht eine Mindestfreiheitsstrafe von drei Monaten, während eine einfache Körperverletzung auch mit einer Geldstrafe geahndet werden kann.