Ganztagsanspruch für Grundschüler ist Herausforderung
Ein dickes Brett hat die Kreisverwaltung gemeinsam mit den weiteren Schulträgern zu bohren, wenn es um die Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes geht.
Dieses gibt vor, dass vom Schuljahr 2026/27 an für alle Grundschüler montags bis freitags ein Rechtsanspruch „auf Förderung in einer Tageseinrichtung“ im Umfang von acht Stunden besteht. Ausgenommen sind lediglich vier Wochen Schließzeiten jährlich. Dazu sagte Landrat Schwickert: „Wir gehen davon aus, dass es gelingen kann.