Rheinland-Pfalz
Fußfessel als Schutz vor häuslicher Gewalt: Bundesjustizminister Buschmann sieht keinen Handlungsbedarf
Elektronische Fußfessel
Ein Mann trägt zu Demonstrationszwecken eine elektronische Aufenthaltsüberwachung, bekannt als elektronische Fußfessel.
Arne Dedert. picture alliance/dpa/Arne Dedert

Können elektronische Fußfesseln dazu beitragen, Frauen vor gewalttätigen Partnern oder Ex-Partnern zu schützen? Eine entsprechende Prüfbitte hatten die Landesjustizminister an Marco Buschmann gerichtet. Jetzt hat der Bundesjustizminister geantwortet - ablehnend. Was das für Rheinland-Pfalz bedeutet.

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Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hält die Anordnung und den Einsatz der elektronischen Aufenthaltsüberwachung, also der elektronischen Fußfessel, für kein wirksames Mittel, um von körperlicher Gewalt betroffene und bedrohte Frauen im Kontext von häuslicher Gewalt zu schützen.

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