Für den Lebensunterhalt muss selbst gesorgt werden
Am 27. Juni 2024 ist das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft getreten. Menschen, die in Deutschland arbeiten und gut integriert sind, können schon nach fünf statt nach acht Jahren deutsche Staatsangehörige werden. Auch die Mehrstaatigkeit ist mit dem Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes am 27. Juni 2024 nun erlaubt.
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Neben dem Nachweis eines mehrjährigen Aufenthalts in Deutschland sind die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs mit dem Deutsch-Test für Zuwanderer und dem Test „Leben in Deutschland“, dem sogenannten Einbürgerungstest, Voraussetzungen für eine Einbürgerung.