Terror Junger Afghane soll auch früheren Mitbewohner bedroht haben - Land sieht keine Fehler der Sicherheitsbehörden
Fehler bei Sicherheitsbehörden: Hätte Jawed S. auffallen müssen?
Andreas Galonska

Rheinland-Pfalz. Sind den Sicherheitsbehörden im Fall des Amsterdam-Attentäters Jawed S. Fehler unterlaufen? Nachdem bereits bekannt geworden war, dass ein früherer Hinweis der Ausländerbehörde des Kreises Mainz-Bingen an den rheinland-pfälzischen Verfassungsschutz wegen einer Veränderung des Mannes ohne Folgen geblieben war, wurde jetzt öffentlich, dass auch die Polizei mit dem Mann in Berührung gekommen war. Ein ehemaliger Mitbewohner gab im Gespräch mit dem SWR an, dass Jawed S. ihn bedroht habe, weil er Christ sei. Jawed S. habe ihn als Ungläubigen bezeichnet. Es sei erlaubt, diese zu töten.

Lesezeit 2 Minuten
Das Polizeipräsidium Mainz bestätigte laut SWR einen Einsatz am 24. März dieses Jahres in der Wohnung. Man habe Jawed S. befragt, dieser habe sich aber nicht zu dem Streit geäußert. Es sei um eine Streitigkeit unter mehreren Personen gegangen, „aus denen Herr S.

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