Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hält die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare für verfassungswidrig. „Wenn man die Ehe öffnen will, muss man das Grundgesetz ändern“, sagte Papier dem Magazin „Der Spiegel“. „Das kann der einfache Gesetzgeber nicht machen.“
Das Bundesverfassungsgericht habe bis zuletzt in seinen Entscheidungen betont, dass eine Ehe im Sinne des Grundgesetzes nur die „Vereinigung eines Mannes mit einer Frau zu einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft ist“. Der gewandelte Zeitgeist ändere dieses Verfassungsverständnis nicht.