Früherer Finanzpolitiker muss nur die Hälfte der Haftstrafe verbüßen und kann das Gefängnis verlassen
Ex-Minister Deubel wieder auf freiem Fuß: Früherer Finanzpolitiker muss nur halbe Haftstrafe verbüßen
Ingolf Deubel
Der ehemalige rheinland-pfälzischen Wirtschaftsminister Ingolf Deubel (SPD) verlässt nach der Urteilsverkündung den Gerichtssaal des Landgerichts. Foto: Thomas Frey/dpa/Archivbild
Thomas Frey/dpa/Archivbild. dpa

Rheinland-Pfalz. Der im Nürburgring-Skandal wegen Untreue und uneidlicher Falschaussage zu einer Haftstrafe verurteilte rheinland-pfälzische Ex-Finanzminister Ingolf Deubel (SPD, 71) ist wieder auf freiem Fuß. Er hat am Dienstagmittag die Justizvollzugsanstalt Rohrbach im rheinhessischen Wöllstein verlassen können, wie die Leitende Regierungsdirektorin Annabel Franzen auf Anfrage bestätigte.

Zuvor hatte das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz die Entscheidung des Landgerichts Mainz bestätigt, wonach Deubel auf seinen Antrag hin nach der Verbüßung der Hälfte seiner Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten zu entlassen ist und die restliche Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird.

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