Es fehlen klare Kriterien: Volker Boch zu den Leitfäden des Umweltministeriums in Mainz
Volker Boch.
Jens Weber
Das OVG-Urteil macht eines deutlich: Die Empfehlungen und Rahmenvorgaben bezüglich der Windkraft sind nichts wert, wenn es vor den Gerichten hart auf hart kommt. Das von Naturschutzverbänden oft zitierte Helgoländer Papier, der vom Land aufgezeigte naturschutzfachliche Rahmen und die Leitfäden des Umweltministeriums in Mainz sind nichts als zahnlose Papiertiger.
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Sie lassen sich zwar ganz gut lesen, rechtlich halten sie aber keiner Belastungsprobe stand. Das Oberverwaltungsgericht verweist auf eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass diese Empfehlungen, so sehr sie von Experten erstellt sein mögen, nicht zählen.