Danach ist es „nach Einschätzung der Gutachter zweifelhaft, dass Schadensersatzansprüche gegen Staatsminister a. D. Prof. Dr. Deubel bestehen“. Und: Es sei auch „nicht ersichtlich, dass sie mit Aussicht auf Erfolg geltend gemacht werden können“. Mit der Prüfung der heiklen wie komplizierten Frage hatte das Land eine Stuttgarter Kanzlei betraut.
Mit seiner inzwischen längst insolventen Nürburgring-GmbH, dessen Aufsichtsratsboss Deubel auch war, hatte die SPD-Regierung von Ex-Ministerpräsident Kurt Beck gut 330 Millionen Euro an der Rennstrecke verbaut. Dabei hat sie auch einen privaten Investor mit 85 Millionen Euro an stillen Anleihen gestützt. Das Verfahren wegen dieser Bürgschaft hat das Landgericht im vergangenen Jahr eingestellt.
Deubel, wegen Untreue und uneidlicher Falschaussage verurteilt, verbüßt derzeit als Freigänger eine Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten in der JVA Rohrbach bei Wöllstein. Von seiner Unschuld bei der krachend geplatzten Privatfinanzierung ist der einst mächtige Minister immer noch überzeugt. Deshalb hat er Ende 2020 ein Wiederaufnahmeverfahren beantragt. Dafür ist das Landgericht Kaiserslautern zuständig. Es muss einen riesigen Aktenberg durchforsten, den die Staatsanwaltschaft Koblenz mit einem größeren Transporter in die Pfalz bringen ließ. Ob überhaupt und wann ein neuer Prozess den Skandal noch einmal aufrollt, ist völlig offen. Der Präsident des Landgerichts Kaiserslautern, Markus Gietzen, hat der Staatskanzlei zuletzt mitgeteilt, „dass derzeit noch keine Angabe dazu möglich sei“, wann über Deubels Antrag entschieden wird.
Fazit für Lammert: Die Deubel-Affäre ist auch nach mehr als zehn Jahren für Staatskanzlei und Gerichte noch nicht abgeschlossen. Auch die Gerichtskosten für die Strafprozesse in Koblenz stehen noch nicht fest.