"Erst wenn von diesem Privateigentum eine massive Gefahr für die öffentliche Ordnung ausgeht, beispielsweise durch eine Infektions- und Seuchengefahr, kann der Staat eingreifen."
"Erst wenn von diesem Privateigentum eine massive Gefahr für die öffentliche Ordnung ausgeht, beispielsweise durch eine Infektions- und Seuchengefahr, kann der Staat eingreifen."