Rheinland-Pfalz
Entscheidung gefallen: Drei Ex-AfD-Abgeordnete dürfen im Mainzer Landtag keine parlamentarische Gruppe bilden
Landtag Rheinland-Pfalz
Das Deutschhaus in Mainz, Sitz des Landtags von Rheinland-Pfalz.
Arne Dedert/dpa. Arne Dedert/dpa

In der vergangenen Woche hatte bereits der Ältestenrat des rheinland-pfälzischen Landtags dem Antrag der "Drei Farben" eine Absage erteilt - jetzt schmetterte auch das Parlament die Eingabe der drei Ex-AfD-Abgeordneten auf Anerkennung und zusätzliche Leistungen ab. Damit ist abschließend klar: Die drei inzwischen fraktionslosen Landtagsmitglieder dürfen keine parlamentarische Gruppe bilden.

Aktualisiert am 22. Februar 2024 10:32 Uhr
Endgültig abgelehnt: Die drei ehemaligen AfD-Landtagsabgeordneten Michael Frisch, Matthias Joa und Martin Louis Schmidt dürfen im rheinland-pfälzischen Landtag keine parlamentarische Gruppe bilden. Alle Landtagsfraktionen folgten in der Plenarsitzung am Mittwoch der Empfehlung des Ältestenrats des Landtags, der den Antrag auf Anerkennung und zusätzliche (finanzielle) Leistungen abgelehnt hatte (wir berichteten).

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